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Ausfallreglung

Wenn wir einen Termin für eine Trauerfeier miteinander vereinbaren, reserviere ich diesen Zeitpunkt verbindlich für Sie. Das bedeutet, dass ich diesen Termin für Sie freihalte und in dieser Zeit keine andere Trauerfeier annehme.

Meine Arbeit beginnt dabei bereits mit der Terminvereinbarung. Ich plane den Termin fest ein, halte mir die entsprechende Zeit frei und beginne mich gedanklich auf die bevorstehende Trauerfeier und die persönliche Gestaltung der Rede einzustellen.

Mir ist bewusst, dass sich gerade in Zeiten der Trauer Situationen kurzfristig verändern können und nicht immer alles planbar ist. Sollte ein bereits vereinbarter Termin jedoch ohne triftigen Grund abgesagt werden, entsteht für mich ein Ausfall, da sich dieser Zeitraum in der Regel nicht kurzfristig anderweitig vergeben lässt.

Für solche Fälle gilt daher folgende Ausfallregelung:

– Bei einer Absage bis 10 Tage vor der Trauerfeier: 50 % des anfallenden Honorars
– Bei einer kurzfristigen Absage von weniger als 10 Tagen vor der Trauerfeier: 75 % des anfallenden Honorars

Ich bitte um Ihr Verständnis, dass diese Regelung notwendig ist, da ich den vereinbarten Termin ausschließlich für Sie freihalte.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihr Vertrauen.

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